Justizielle Zusammenarbeit: Keine Bindung nach Art. 1 Abs. 2 b EuGVO an die Entscheidung des Gerichts eines anderen Mitgliedstaats über die Eintragung als Inhaber von Anteilen, die i. Z. mit einem Konkursverfahren übertragen wurden (EuGH, 2.7.2009 - Rs. 111/08)