Der 1985 veröffentlichte P.Haun. III 45 hat unter den Romanisten bisher kaum Beachtung gefunden. Doch bringt er - trotz seinem fragmentarischen Charakter - einige Novitäten. Mit Gewissheit handelt es sich um einen " Klassischen" Juristentext. Zitiert werden Celsus, Pomponius, Papinian ( sehr häufig), Ulpian und Paulus; erötert werden (strittige) Probleme aus dem Recht der Legate und Fideikommisse. Wnn man nicht einen zu Unrecht vergessenen Ignotus Hauniensis konstruieren will, so kommt als Autor nur Modestinus in Betracht.In haltlich entspricht der Text seinem 8 den Kompilatoren bekannten, aber von ihnen nicht benutzten) "liber singularis de legatis et fideicommissis"
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