Die zum Komplex der pseudoisidorischen Fälschungen gerechnete ,Kapitulariensarnrnlung' des sog. Benedictus Levita benutzt (von den Leges Visigotorum abgesehen) aus der Gruppe der ,Volksrechte' nur die Lex Baiuvariorum. Seit den Quellenforschungen Emil Seckels galt es als sicher, dass Benedict eine nicht von ihm starnrnende und bereits im kirchlichen Sinn bearbeitete Zwischensarnrnlung, die "Lex Baiuvariorum canonice compta" benutzt habe - ein weithin anerkanntes Forscbungsergebnis. In dieser Untersuchung wird gezeigt, dass es eine solche "Lex Baiuvariorum canonice compta" nicht gegeben hat, sondern dass es der Fälscher selber war, der seine Quelle bearbeitete.
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