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Resumen de Die Metropolitanverfassung des karolingischen Regnum Italiae

Daniel Carlo Pangerl

  • Der Untergang des Weströmischen Reiches im Jahre 476 hatte zunächst keine Auswirkungen auf die dortige Metropolitanverfassung. Etwa zweihundert Jahre später geriet dieses kirchliche Organisationskonzept aber im merowingisehen Gallien ausser Geltung. Im Vergleich dazu bestand die Metropolitanverfassung im nördlichen ltalien während der Herrschaft der Ostgoten, Oströmer und Langobarden fort. Als Karl der Grosse im Jahre 774 das langobardische Königreich eroberte und das Regnum ltaliae begründete, besas dieses Territorium vier Kirchenprovinzen (Aquileja, Grado, Mailand, Ravenna). Jede dieser Provinzen verfügte über einen Metropolitansitz und mehrere Suffragansitze, die dem Metropoliten unterstellt waren. Während das System von Kirchenprovinzen im Regnum Francorum unter Karl dem Grossen und den nachfolgenden karolingischen Königen restituiert werden musste, bestand im Regnum ltaliae hierzu keine Notwendigkeit.

    Jedoch wies auch die italienische Metropolitanverfassung Mängel bei der praktischen Umsetzung auf: Obgleich das spätantike Kirchenrecht die jahrliche Abhaltung von mindestens einer Provinzialsynode in jeder Kirchenprovinz vorschrieb, fanden solche Versammlungen im karolingerzeitliehen Reichsitalien nur selten statt.


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