Zusammenfassung: Im Falle der Rechtsverweigerung oder -verzögerung territorialer Gerichte konnten Rechtsuchende in der Frühen neuzeit die Reichsgerichte anrufen. Vorrangig mussten sie sich aber mit einem Gesuch um Abhilfe an ihren territorialen Gerichtsherrn wenden. Delegierte dieser die Aufsicht über seine Gerichte im Zuge der fortschreitenden Institutionalisierung des Gerichtswesens an ein oberstes Territorialgericht, so entstand ein förmliches Rechtsverweigerungsverfahren innerhalb der Territorialjustiz, das Beschwerden an die Reichsgerichte vielfach entbehrlich machte. Die Territorialjustiz leistete auf diese Weise einen Beitrag zum Funktionieren des Rechtswesens im Reich und zur Entlastung der Reichsgerichte. Anhand der Prozessakten des Oberappellationsgerichts Celle aus dem 18. Jahrhundert untersucht der Beitrag die Praxis territorialer Rechtsverweigerungsbeschwerden im Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg und die in solchen Verfahren zu beobachtenden prozessualen Abläufe, Dabei wird sichtbar, dass Beschwerden wegen Rechtsverweigerung in unterschiedlichen Verfahrenskonstellationen erhoben wurden und die Abgrenzung zu anderen Rechtsmitteln und insbesondere zur Appellation nicht immer konsequent durchzuhalten war.
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