Die ,,Energiewende� der Jahre 2011 und 2012 hat auch das Planungsrecht in Bewegung versetzt. Das ist den Erfahrungen mit umstrittenen Großvorhaben wie Stuttgart 21 sowie jüngeren Entwicklungen im Europarecht zu verdanken und betrifft in besonderem Maß die Regelungen über die Öffentlichkeits- und Verbandsbeteiligung. In der bisherigen Diskussion kommt die gerichtliche Sanktionierung der Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung wie auch die Frage nach der Offenlegung von Entscheidungsgrundlagen zu kurz.
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