Das humanitäre Völkerrecht verbietet grundsätzlich die Tötung unbeteiligter Zivilisten in bewaffneten Konflikten, akzeptiert sie aber als nicht rechtswidrig, sofern sie im Rahmen eines Angriffs auf ein legitimes militärisches Ziel erfolgt und nicht außer Verhältnis zum erstrebten militärischen Vorteil steht. Das rechtliche Fundament für eine solche Tötungsbefugnis bleibt in der Völkerrechtslehre jedoch weitgehend dunkel. Der Beitrag erörtert verschiedene Rechtsprinzipien, die dafür in Frage kommen, und zeigt ihre Unzulänglichkeit zur Lösung des Problems. Sein eigener Vorschlag skizziert die Grundlinien einer allenfalls möglichen ,,unreinen� Rechtfertigung in Anlehnung an John Rawls' Konzeption einer ,,nonideal theory� in der normativ unreinen Sphäre des Krieges.
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