Die Verurteilung des Angeklagten durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten verdient nicht nur deshalb Beachtung, weil sie die erste Hauptsacheentscheidung einer ,,Verhandlungskammer� des IStGH überhaupt ist. Der folgende Beitrag erörtert die materiell-völkerstrafrechtlichen Aspekte der Entscheidung und stimmt ihrer Begründung insbesondere hinsichtlich der Konzeption der ,,Mittäterschaft� zu.
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