Der Beitrag beleuchtet die Anerkennung der Grundbuchfähigkeit der GbR vor allem unter Berücksichtigung der Änderungen durch das ,,Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften" (ERVGBG) von 2009. Insbesondere werden die Neufassung des § 47 Abs. 2 GBO, das Grundbuchverfahren, die neue Vorschrift des § 899a BGB sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich des Nachweises der Existenz, Identität und Vertretung der GbR im Rahmen eines Erwerbsgeschäftes erörtert.
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