Der Beitrag untersucht Auswirkungen, die sich für die Jurisprudenz aus der jungen Lehre der Verhaltensökonomie (behavioral economics) ergeben können. Er beschränkt sich dabei auf das allgemeine Bürgerliche Recht und einige Sonderprivatrechte und auf die in diesen Gebieten vorhandenen Rechtsbehelfe wie Widerruf, Unwirksamkeit oder Schadenersatz
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