Vertragliche Freistellungsansprüche sind sowohl bei Anwendbarkeit deutschen, als auch des für die internationale Vertragspraxis besonders bedeutsamen englischen Rechts mit entscheidenden Vorteilen für den Freistellungsgläubiger und entsprechenden Risiken für den Freistellungsschuldner verbunden. Neben Erleichterungen bei Haftungsvoraussetzungen betrifft dies insbesondere mögliche Erstreckungen des Freistellungsanspruchs auf Eventualverbindlichkeiten, sowie zumindest im Vergleich zu den gesetzlichen Mängelhaftungsfristen deutlich längere Verjährungsfristen
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