Das Urteil des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Verständigung (JZ 2013, 676, in diesem Heft) war mit Spannung erwartet worden. Nun ist klar: Die Verständigung bleibt. Zumindest vorerst. Unter welchen Maßgaben und für wie lange � auf diese Fragen versucht die folgende Besprechung erste Antworten zu finden
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