Die Beteiligung öffentlicher Gläubiger könnte der nächste Schritt im Kampf gegen die Staatsschuldenkrise sein. Die europarechtlichen Grenzen sind eng. Ein Schuldenerlass verstieße gegen das Bailout-Verbot; eine Beteiligung der EZB gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung. Weiche Formen der Gläubigerbeteiligung wie Zinssenkungen und Laufzeitstreckungen dürften ebenso rechtmäßig wie unzureichend sein
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