Das Hamburgische Transparenzgesetz von 2012 steht am Beginn einer neuen Generation von Normen des Informationsverwaltungsrechts. In anderen Bundesländern existieren vergleichbare Planungen. Dadurch wird sich die Materie weiter pluralisieren: ,,Der� Öffentlichkeitsstatus der Verwaltung zeigt sich in immer neuen Facetten. Entsprechendes gilt auch für den Öffentlichkeitsteilhabeanspruch der Bürgerinnen und Bürger
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