In der Telekommunikationsregulierung wirft die geringe Regelungsdichte materiell-rechtlicher Vorgaben die Frage nach Intensität und Maßstab gerichtlicher Kontrolle auf. Der Beitrag zeichnet die Hintergründe der Dogmatik behördlicher Letztentscheidungsbefugnisse nach und setzt sie in Beziehung zu den Gründen der offenen Ausgestaltung von Regulierungsinstrumenten. Auf dieser Grundlage schlägt der Beitrag vor, die gerichtliche Kontrolle anhand behördlicher Konzeptpflichten zu konturieren
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