Die Entscheidung des Ersten Senats zur Problematik der Rückwirkung gesetzgeberischer Klarstellungen im Steuerrecht (JZ 2014, 510, in diesem Heft) führt zu einer über die bisherige Rechtsprechung des BVerfG hinausgehenden Stärkung des Vertrauensschutzes. Dies ist nicht nur für die entschiedene Fallkonstellation zu begrüßen, sondern hat insbesondere auch Konsequenzen für die Überprüfung rückwirkender Nichtanwendungsgesetze.
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