Kompetenzkonflikte im Mehrebenensystem gab es immer schon. Die Zahl der Konfliktfelder ist in letzter Zeit allerdings gewachsen, und die Schärfe der Diskussion um die Grenzen rechtlichen Handelns der EU hat zugenommen. Der Streit um die Grenzen des Handelns der EZB und die Grenzen der Freiheit des EuGH zur Erstreckung der EU-Grundrechte auf mitgliedstaatliche Akte bilden nur besonders prominente Beispiele. Die Streitigkeiten sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass der rechtsnormative Gehalt der Kompetenzlehren gerade in einem rechtspluralistischen Umfeld unterentwickelt ist. Der nachfolgende Beitrag unternimmt den Versuch, normative Prinzipien in der Beurteilung der Rechtskonformität von Kompetenzwahrnehmung zu entwickeln
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