Der Zusammenhang von Aufgabe und Aufgabenträger hat nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine wirtschaftliche Komponente. Wenn also Investitionen in die Infrastruktur unternommen werden sollen, muss geklärt sein, wer diese finanziert. Entsprechend den Verantwortungsstufen bei der Aufgabenlast ist eine Verteilung der Finanzierungslast vorzunehmen. Verbundsysteme verschleiern dabei die Verantwortung ebenso wie die Trennung der Einnahme- von der Ausgabehoheit. Falls die Kosten nicht zusätzlich vom Bürger getragen werden sollen, muss der (überforderte) Steuerstaat über den Aufgabenbestand nachdenken
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