Die Monopolkommission hält in ihrem 20. Hauptgutachten ,,Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte� das Regionalprinzip des Sparkassenverbunds für wettbewerbsbeschränkend im Sinne eines Gebietskartells. Eine nähere Betrachtung zeigt indes: Das Regionalprinzip ist axiomatische Komponente des Geschäftsmodells der Sparkassenorganisation, die hiermit weder den Wettbewerb auf dem deutschen Markt noch im zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigt. Auch angesichts der Intensität des Wettbewerbs für Bankdienstleistungen in Deutschland sind die Wertungen der Monopolkommission rechtstatsächlich und juristisch kaum nachvollziehbar.
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