Seit 1.1.2015 unterwirft ein neues Gesetz Bankkunden gefährlichen Risiken: Außerhalb des Aktienrechts kann eine neue Bankenrettungsanstalt durch Verwaltungsakt anordnen, Guthaben der Kunden zur Vermeidung einer Insolvenz der Bank auf Null zu stellen oder in Aktien umzuwandeln. Die Folgen dürften dramatisch sein
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