Die Autoren beschäftigen sich in diesem Beitrag mit verschiedenen Auslegungsfragen zu § 8c Abs. 1 KStG. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die einzelnen Tatbestandsmerkmale, die beim schädlichen Beteiligungserwerb durch sog. Erwerberkreise auszulegen sind. Der Erarbeitung des relevanten Auslegungsmaterials folgt die Stellungnahme zu vier im Einzelnen noch umstrittenen Auslegungsfragen: Der Begriff der "nahe stehenden Person" i.S.d. § 8c Abs. 1 S. 1 u. 2 KStG, der Gegenstand der "gleichgerichteten Interessen" i.S.d. § 8c Abs. 1 S. 3 KStG, die Schädlichkeit von Beteiligungsverschiebungen innerhalb eines Erwerberkreises und der Wechsel eines Gesellschafters zwischen verschiedenen Erwerberkreisen. Ziel des Beitrags soll es vor allem sein, dem Leser aus der rechts- und steuerberatenden Praxis tragfähige Auslegungsvarianten an die Hand zu geben und auf Klarstellungs- und Ergänzungsbedarf im Auslegungsschreiben der Finanzverwaltung hinzuweisen.
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