Als Instrument der Konzerninnenfinanzierung ist das Cash-Pooling etabliert. Hierdurch werden Finanzmittel im Unternehmensverbund gesammelt und können dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden. Tritt in einem der beteiligten Unternehmen eine Insolvenz ein, stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das einerseits für die Zahlungen hat, die in den Cash-Pool geflossen sind und andererseits für die Beziehung der Beteiligten zueinander. Das OLG Düsseldorf (GmbHR 2015, 303 – in dieser Ausgabe; die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschl. des BGH v. 25.11.2014 – II ZR 27/14 zurückgewiesen) hatte eine solche Konstellation zu beurteilen: Die Konzernobergesellschaft, die den Cash-Pool führte, fiel in die Insolvenz. Diese Situation muss aus insolvenzrechtlicher und konzernrechtlicher Perspektive betrachtet werden.
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