Die allgemeine Pflicht zur Zahlung eines Mindestlohnes nach dem MiLoG stellt Arbeitgeber vor zahlreiche zusätzliche Herausforderungen – wie etwa Aufzeichnungspflichten oder eine Haftung für die Mindestlohnansprüche der Arbeitnehmer von Nachunternehmer. Der Beitrag nimmt bestehende Unklarheiten für den Rechtsanwender, die umfassenden Prüfungsbefugnisse der Zollverwaltung sowie bestehende Mitwirkungspflichten, vor allem aber die weitreichenden arbeitsrechtlichen sowie bußgeld- oder gar strafrechtlichen Non-Compliance-Folgen für Arbeit- und Auftraggeber in den Blick. Die Verfasser sprechen sich für eine frühzeitige Überprüfung unternehmensinterner Prozesse aus und stellen Möglichkeiten zur Haftungsvermeidung vor.
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