Am 6.3.2015 verabschiedete der Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit praktischen, aber auch dogmatischen Problemen des neuen Gesetzes auseinander. Neben der Mindestquote steht die Festsetzung von Zielvorgaben für Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden dem Vorstand nachfolgenden Führungsebenen im Mittelpunkt des Gesetzes. Trotz verfassungs- und europarechtlicher Vorbehalte sind die Bestimmungen sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Unionsrecht vereinbar.
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