Knapp sechs Monate, nachdem das BVerfG in seinem Urteil vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, GmbHR 2015, 88 die Verfassungswidrigkeit der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG festgestellt hat, hat das BMF am 2.6.2015 den Entwurf eines “Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ (kurz: “ErbStG-RefE“) vorgelegt. Der Entwurf enthält tiefgreifende Eingriffe in die bestehende Systematik der Verschonungsregeln. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Änderungen der §§ 13a, 13b ErbStG und unterzieht die Regelungen einer kritischen Analyse.
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