Ferdinand Fromholzer, Cornelius Simons
Die vom Gesetzgeber angestrebte Gleichstellung der Geschlechter wird nicht nur durch die sog. “fixe“ Quote für bestimmte Aufsichtsräte verwirklicht, sondern auch durch eine “weiche“ Quote in Form von Zielvorgaben, die sich die Unternehmen hinsichtlich des Frauenanteils setzen müssen. Diese Zielvorgaben erfassen eine sehr viel größeren Gruppe von Unternehmen und über den Aufsichtsrat hinaus jeweils auch die Geschäftsleitung (Vorstand) sowie die beiden Führungsebenen unter der Geschäftsleitung. Gerade die Regelungen zu den Zielvorgaben werfen in der Praxis zahlreiche Auslegungsfragen auf. Der Beitrag entwickelt Vorschläge zur Lösung dieser praktisch-juristischen Probleme.
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