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Resumen de Legalbewährung nach rechtskräftiger Ablehnung einer nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Jürgen L. Müller, Georg Stolpmann

  • Nach den Entscheidungen des EGMR seit 2009 und des Bundesverfassungsgerichts 2011 musste die Sicherungsverwahrung gesetzlich neu geregelt werden. Die Neuregelungen sehen frühzeitige Lockerungen und therapeutische Maßnahmen vor und werfen die Frage nach der Umsetzbarkeit und Verantwortbarkeit von vollzugsöffnenden Maßnahmen auf. Diskussionen über die Gefährlichkeit der Sicherungsverwahrten wurden kontrovers und emotional, aber auf einer dünnen Datenbasis geführt. 2011 veröffentlichten wir Ergebnisse einer Untersuchung zur Rückfälligkeit nach aus rechtlichen Gründen letztlich doch nicht angeordneter nachträglicher Sicherungsverwahrung. Inzwischen konnten die Fallzahl gesteigert und der Beobachtungszeitraum deutlich ausgeweitet werden. Die Auswertung der Bundeszentralregisterauszüge von als hochgefährlich erachteten, aber aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (§ 66b StGB) untergebrachten Straftätern (nSV) erfasst nun einen Zeitraum von durchschnittlich 6,5 Jahren (time at riskØ78 Monate). Innerhalb dieses Katamnesezeitraums wurden 28 % wegen eines schwerwiegenden Rückfalldeliktes verurteilt, 37 % hatten ein nicht schwerwiegendes Delikt begangen und bei 34 % der ehemaligen nSV-Kandidaten gab es keinen neuen BZR-Eintrag. Angesichts der 2013 in Kraft getretenen Neuregelungen der Sicherungsverwahrung und der gegenwärtigen Überlegungen, Verhältnismäßigkeitsaspekte auch bei Entlassungen aus der psychiatrischen Maßregelbehandlung stärker zu gewichten, sind diese Ergebnisse von hoher gesellschaftlicher Relevanz.


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