Kreisfreie Stadt Potsdam, Alemania
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, den Rechtsfolgen und dem Normzweck von Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2014/104/EU, der kleine und mittlere Unternehmen im Hinblick auf die gesamtschuldnerische Haftung für Wettbewerbsverstöße in der Weise privilegiert, dass solche Unternehmen nur gegenüber ihren unmittelbaren und mittelbaren Abnehmern haften müssen. Insbesondere ist zu erörtern, welche Folgen sich aus einer dadurch "gestörten" Gesamtschuld im Außen- und Innenverhältnis ergeben.
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