Der Beitrag untersucht aus Anlass der Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel (LEH) des Bundeskartellamts wettbewerbsökonomische Ansatzpunkte zur Erfassung von Nachfragemacht. Diese Erfassung kann nicht gelingen, wenn - wie in der Sektoruntersuchung geschehen - als Ausgangspunkt eine Definition zugrunde gelegt wird, bei der praktisch jedes Konditionenzugeständnis gegen den Widerstand des Lieferanten als Nachfragemacht inkriminiert wird. Die Sektoruntersuchung lässt offen, inwieweit Konditionenverbesserungen über Effizienzgewinne des Lieferanten hinausgehen, keine marktimmanenten Ursachen haben oder im Einzelfall auch aus der gegen Widerstand durchgesetzten Erosion von Angebotsmacht resultieren. Werden diese Gründe für Konditionenverbesserungen nicht vom Nachfragemachtbegriff abgegrenzt, kann im Sinne eines an der Konsumentenwohlfahrt orientierten Wettbewerbsrechts auch nicht beurteilt werden, inwieweit die Konzentration im LEH bereits ein kritisches Maß überschritten hat. In einem Exkurs zeigt der Beitrag außerdem die Bedeutung des internen Wachstums (Standortexpansion) für die Wirksamkeit des Absatz- und Beschaffungswettbewerbs auf.
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