Jens-Uwe Hinder, Fabian Hentschel
Die Verfasser nehmen das Urteil des FG Düsseldorf vom 9.2.2015 – 6 K 3339/12 K,F zum Anlass, dieses in die Linie der bisher zu § 8c KStG ergangenen Rechtsprechung einzuordnen. Sie begrüßen die Entscheidung des FG Düsseldorf im Ergebnis, stellen jedoch ergänzende Überlegungen zu deren Begründung an. Neben Darstellung und Analyse des finanzgerichtlichen Urteils werden im Rahmen dieser Einordnung vor allem Auslegungsgrundlagen zum Erwerb einer mittelbaren Beteiligung gemäß § 8c Abs. 1 S. 1 u. 2 KStG in Konzernsachverhalten untersucht. Schließlich stellen die Verfasser das Urteil in einen aktuellen Bezug zur vorgeschlagenen Änderung des § 8c S. 5 KStG im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
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