Doreen Annette Geidel, Florian Lange
Ob ein veräußerungswilliger Gesellschafter seinen Informationsanspruch aus § 51a GmbHG dazu nutzen kann, die erlangten Informationen an einen Erwerbsinteressenten weiterzugeben, ist nach wie vor umstritten. Dieser Beitrag führt aus, in welchen Grenzen der Anspruch des Gesellschafters besteht. Unter Beachtung der Treupflicht und der Verhältnismäßigkeit des Informationsverlangens ist ein solcher Anspruch regelmäßig gegeben. Weiterhin wird der Frage nachgegangen, ob und unter welchen formellen Anforderungen ein Beschluss der Gesellschafter über den Anspruchsinhalt ergehen muss. Schließlich wird eine mögliche Durchsetzung des Anspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erläutert.
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