Der Verfasser geht differenziert auf die Frage ein, unter welchen Umständen eine Überladung von Rindertransporten eine Straftat nach § 17 Nr. 2b TierSchG darstellt. Hierbei wird insbesondere auf die in der Praxis äußerst strittige Annahme von Leiden anhand von objektiven Faktoren bei geringen vertikalen und/oder horizontalen Platzverhältnissen eingegangen. Weiterhin legt der Verfasser die Konsequenzen einer derartigen Straftat dar und stellt hierbei u.a. die Möglichkeiten einer Vermögensabschöpfung und einer Unternehmensgeldbuße heraus.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados