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Steuerliche Fallstricke bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG

  • Autores: Hans Ott
  • Localización: Gmbh-Rundschau, ISSN 0016-3570, Nº. 17, 2015, págs. 918-924
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft sind zahlreiche Fallstricke vorhanden, deren Nichtbeachtung die Steuerneutralität gefährden kann. Da § 20 UmwStG die Gewährung neuer Anteile verlangt, ist die Vorschrift nicht anwendbar, wenn bei der Verschmelzung einer Personen- auf eine Kapitalgesellschaft zivilrechtlich auf die Kapitalerhöhung verzichtet wird. Auch vor dem Hintergrund der geplanten rückwirkenden Gesetzesänderung bei sonstigen Gegenleistungen sind neue Steuerfallen vorprogrammiert. Weitere Fallstricke bestehen vor allem bei sog. Überentnahmen im steuerlichen Rückwirkungszeitraum. Schließlich verlangt der steuerneutrale Formwechsel einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft, dass auch wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen in einem einheitlichen Vorgang mit auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden.


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