Die vor gut 20 Jahren einsetzende Abwendung von einem primär bankbasierten Finanzierungssystem spiegelt sich in Text und gelebter Praxis des Aktienrechts wider. Das Aktienrecht hat sich, was die Versorgung der Gesellschaften mit Eigenkapital anbelangt, den Herausforderungen der modernen Kapitalmärkte konsequent gestellt und die Hinwendung zu einem auch stärker kapitalmarktorientierten Finanzierungssystem gefördert. Die aktienrechtlichen Rahmenbedingungen strahlen wiederum auf die Aufnahme von Hybridkapital aus. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung nach und geht auf ausgewählte Rechtsfragen ein.
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