Im zweiten Teil des Beitrags, der an die Ausführungen in wistra 2015, 289 ff. anknüpft, werden verschiedene Fallgruppen darauf untersucht, wie weit zurück Steuern nacherklärt werden müssen, um eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO zu erstatten, wenn Einkommensteuer nach einem Erbfall hinterzogen wurden. Der Verfasser zeigt, dass es sehr auf die Umstände des Einzelfalls ankommt.
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