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Resumen de Praxisprobleme mit dem Einlagekonto (§ 27 KStG): Steuerrecht an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht

Burkhard Binnewies

  • Für die Kapitalausstattung der Gesellschaft stehen zahlreiche Alternativen zur Verfügung: Eigenkapital, Fremdkapital, Nennkapitalerhöhung mit oder ohne Agio, offene oder verdeckte Einlage. Die Zuführung von Kapital – gleichgültig, in welcher Form – ist in der Regel steuerlich unproblematisch. Auf der Ebene der Gesellschaft ist der Vorgang steuerneutral, beim Gesellschafter erhöhen sich die Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Bei der Rückführung nicht mehr benötigten Kapitals an die Gesellschafter hingegen stellt sich die Frage, ob eine steuerneutrale Rückzahlung von Darlehen, eine steuerneutrale Rückzahlung von Einlagen, ein Veräußerungsgewinn oder eine steuerpflichtige Dividende gegeben ist. Insbesondere die Abgrenzung von Einlagenrückzahlung und Dividende führt in der Praxis zu großen Problemen. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG stellt darauf ab, ob eine Auskehrung aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.v. § 27 KStG vorliegt. Zur Bewältigung der Vielzahl von Verwaltungsvorgängen trifft § 27 KStG typisierende Anordnungen in Form von Fiktionen und Fristen. Diese bzw. ihre Verletzung führen in der Praxis oftmals zu ungewollten Steuerfolgen. Eine Sensibilisierung nicht nur der steuerlichen Berater, sondern auch des Gesellschaftsrechtlers, der oftmals sowohl die Kapitalausstattung als auch die Auskehrungen aus der Gesellschaft berät, tut Not.


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