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Die US-amerikanische LLC mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland: Handels- und gesellschaftsrechtliche Aspekte in den USA und Deutschland

  • Autores: Tillmann Pyszka
  • Localización: Gmbh-Rundschau, ISSN 0016-3570, Nº. 20, 2015, págs. 1077-1085
  • Idioma: alemán
  • Texto completo no disponible (Saber más ...)
  • Resumen
    • Aufgrund des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 (BGBl. II 1956, 487) ist eine in den USA gegründete Limited Liability Company (“LLC“) auch dann in Deutschland rechtsfähig, wenn sie hier ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Die Rechtsform einer US-amerikanischen LLC kann damit auch für ganz überwiegend in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten gewählt werden. Im Vergleich zu inländischen Rechtsformen bietet die LLC eine Reihe von Vorteilen, die sie auch für deutsche oder sonstige, nicht in den USA beheimatete Unternehmen interessant macht. So unterliegt eine LLC nicht der unternehmerischen Mitbestimmung und den handelsrechtlichen Prüfungs- und Offenlegungspflichten. Auch steuerlich kann die Rechtsform der LLC vorteilhaft sein. So eröffnet sie in inländischen Konzernstrukturen die Möglichkeit einer ertragsteuerlichen Konsolidierung, die nicht – wie eine Organschaft (§§ 14, 17 KStG) oder das sog. KG-Treuhandmodell – mit einer unbeschränkten Verlust- bzw. Haftungsübernahme durch die Muttergesellschaft einhergeht. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die handels- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte, die bei der Verwendung einer US-amerikanischen LLC für Geschäftsaktivitäten in Deutschland relevant sind. Die Besteuerung einer LLC mit Hauptverwaltungssitz in Deutschland wird demnächst in einem weiteren Beitrag in dieser Zeitschrift behandelt.


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