Bei Zahlungsunfähigkeit ist eine GmbH insolvenzreif und hat der Geschäftsführer unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Schon der Begriff der Zahlungsunfähigkeit erklärt sich nicht von selbst. Und die Verletzung der Antragspflicht kann Haftungsfolgen haben, an die ein Geschäftsführer noch nicht einmal im (Alb-)Traum denken würde. Die Rechtsprechung ist insoweit sehr erfinderisch. Allerdings kann der Geschäftsführer vielen Risiken vorbeugen, wenn er nur von vornherein weiß, was er tun muss. Dieser Beitrag schildert als zweiter Teil einer dreiteiligen Aufsatzreihe, worauf es vor allem ankommt.
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