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Resumen de Die US-amerikanische LLC mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

Tillmann Pyszka

  • Aufgrund des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 (BGBl. II 1956, 487) ist eine in den USA gegründete Limited Liability Company (“LLC“) auch dann in Deutschland rechtsfähig, wenn sie hier ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie in geringem Umfang auch in den USA Geschäftsaktivitäten entfaltet und damit ein “genuine link“ zu den USA besteht. Die Rechtsform einer US-amerikanischen LLC kann damit auch für ganz überwiegend in Deutschland ausgeübte Tätigkeiten gewählt werden. Verglichen mit einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG kann die Rechtsform der LLC auch steuerlich vorteilhaft sein. So eröffnet die LLC in inländischen Konzernstrukturen die Möglichkeit einer ertragsteuerlichen Konsolidierung, die nicht – wie eine Organschaft (§§ 14, 17 KStG) oder das sog. KG-Treuhandmodell – mit einer unbeschränkten Verlust- bzw. Haftungsübernahme durch die Muttergesellschaft einhergeht. Die handels- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte einer LLC mit Hauptverwaltungssitz in Deutschland wurden unlängst dargestellt (Pyszka, GmbHR 2015, 1077 ff.). Dieser Beitrag geht auf die steuerlichen Aspekte ein, die bei einer LLC mit Hauptverwaltungssitz in Deutschland relevant sind. Nicht Gegenstand der nachfolgenden Überlegungen ist die Verwendung einer LLC im Rahmen der internationalen Steuerplanung.


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