Matthias Popp, Frederik Ruthardt
Das Stichtagsprinzip umfasst bei der Unternehmensbewertung eine Anspruchs- und eine informatorische Abgrenzungsfunktion. Durch die Konkretisierung der informatorischen Abgrenzungsfunktion wird festgelegt, welcher Kenntnisstand bei einer späteren Überprüfung oder Neuermittlung einer Bewertung zugrunde zu legen ist. Im Sinne der betriebswirtschaftlichen Funktionenlehre und in Übereinstimmung mit IDW S 1 gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Der Beitrag konkretisiert das strenge Stichtagsprinzip und stellt den notwendigen Entscheidungsbezug heraus: Relevant ist der Informationsstand, der für angemessen sorgfältig handelnde Entscheidungsträger am Bewertungsstichtag erkennbar gewesen wäre. Mit dem entscheidungsorientierten Stichtagsprinzip erfolgt eine – insbesondere für rechtliche Bewertungsanlässe – notwendige Weiterentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung.
© 2001-2024 Fundación Dialnet · Todos los derechos reservados