Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg gemäß § 9 Nr. 2a GewStG verhindert durch die Kürzung der Gewinne aus einer inländische Gesellschaft ein gewerbesteuerliche Doppelbelastung beim Gesellschafter. Gegenstand dieses Beitrags, ist die Frage, ob der Anwendungsbereich des § 9 Nr. 2a GewStG auch Gewinne aus einer doppelansässigen EU-Kapitalgesellschaft erfasst.
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