Unternehmensinterne Untersuchungen zur Aufdeckung strafbarer Regelwidrigkeiten, insbesondere Interviews mit Mitarbeitern, gehören heute zu den üblichen Compliance-Standards. Die Ergebnisse solcher Interviews gelangen in Gestalt von Protokollen nicht selten in die Hände der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden. Der Autor widmet sich – unter dem Blickwinkel der strafprozessualen Aussagefreiheit – der Frage, ob der Staat solche privaten Ermittlungsergebnisse zur Verwirklichung des Strafanspruches nutzen darf, wenn sie auf einem arbeits- oder gesellschaftsrechtlichen Zwang des Mitarbeiters zur Mitwirkung beruhen. Dabei stellt er die gängige These in Frage, die strafprozessrechtliche Aussagefreiheit schütze an sich nur vor einem Zwang aus einer amtlichen oder staatlich veranlassten Vernehmungssituation. Der Autor zeigt auf, dass für die Frage des Verwertungsverbotes nicht entscheidend sein kann, wer den Zwang erzeugt, sondern wer Nutznießer der aus einem Zwang hervorgegangenen Ermittlungsergebnisse ist.
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