Die steuerbilanzielle Behandlung von eigenen Anteilen befindet sich in einer kontroversen Diskussion. Die Handhabung durch die Finanzverwaltung in Form des BMF-Schr. v. 27.11.2013 – IV C 2 - S 2742/07/10009 – DOK 2013/1047768, BStBl. I 2013, 1615 = GmbHR 2014, 108 ist zwar in praktischer Hinsicht weitgehend befriedigend, muss jedoch in grundsätzlicher Hinsicht als nur vorläufig geklärt gelten. Denn sie ist nicht abgestimmt mit den gesetzlichen Grundlagen des Steuerbilanzrechts in §§ 4, 5 EStG, aber auch hinsichtlich der Anwendbarkeit der Regelungen des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG. Schließlich verbleiben ungeklärte Rechtsfragen, wie die nach dem Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG oder einer verdeckten Einlage
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