Die Handelndenhaftung wirft vielfältige Probleme auf, die seit alters her umstritten sind und immer noch uneinheitlich gelöst werden. Untersucht werden daher der Zurechnungsgrund, der Zweck, der Gegenstand und die Dauer der Handelndenhaftung, ihr Verhältnis zur Haftung der Vereinigung und der Vereinigungsmitglieder sowie ob und inwieweit die persönliche Haftung der Handelnden innerhalb des Gesellschaftsrechtssystems weiterhin sinnvoll ist. Letzteres wird im Interesse des im Rechtsverkehr unverzichtbaren Verhandlungsvertrauens bejaht
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