Mit der am 14.3.2012 verabschiedeten sog. Micro-Richtlinie 2012/6/EU ist Bewegung in die Regeln über die Offenlegung von Jahresabschlüssen gekommen. Danach können Kapitalgesellschaften unterhalb gewisser Schwellenwerte von bilanziellen und publizitären Anforderungen in relativ weitem Umfang entlastet werden. Die Umsetzung der Richtlinie wäre eine gute Gelegenheit gewesen, um den Reparaturstau anzugehen, der sich im Lauf der bisherigen Anwendungspraxis bei der Erzwingung der Offenlegung ergeben hat. Der Reformbedarf bleibt allerdings mit dem vom Bundestag am 29.11.2012 verabschiedeten Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG), das der Bundesrat in seiner Sitzung vom 14.12.2012 hat passieren lassen (BR-Drucks. 738/12 [Beschluss]), weitgehend bestehen. Dies hat der Bundestag in einer am gleichen Tag angenommenen Entschließung selbst erkannt und die Bundesregierung aufgefordert, bis zum März 2013 Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Modernisierung des Ordnungsgeldverfahrens vorzulegen. Der Autor zeigt vor diesem Hintergrund die rechtssystematischen Schwächen der derzeitigen administrativen und legislativen Praxis auf und unterbreitet Lösungsvorschläge de lege ferenda.
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