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Resumen de Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei Grundstücksgesellschaften im Konzern

Tillmann Pyszka

  • Die Vorschriften zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen sind im Kern seit mehreren Jahrzehnten unverändert. Daher läge die Vermutung nahe, dass hier die wesentlichen Fragen geklärt sind. Tatsächlich beschäftigt die Anwendung von § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG bei Grundstücksunternehmen aber immer wieder die Gerichte. So hat der X. Senat des BFH in seinem – umstrittenen – Urteil vom 18.5.2011 – X R 4/10 (GmbHR 2011, 999 m. Komm. Herbst) entschieden, dass die erweiterte Kürzung zu versagen ist, wenn es sich bei dem Grundstücksunternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die alle ihre Grundstücke an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises vermietet. Die Anwendung der erweiterten Kürzung bei Grundstücksunternehmen im Organkreis ist auch Gegenstand eines vor dem IV. BFH-Senat anhängigen Verfahren (Az.: IV R 9/11). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen im Konzern. Weiter geht er der Frage nach, welche Auswirkung ein schädlicher Beteiligungswechsel auf den gewerbesteuerlichen Verlustvortrag eines Grundstücksunternehmens hat (§ 10a S. 10 GewStG i.V.m. § 8c KStG).


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