Aufgrund bestimmter Gesellschafterstrukturen kommt es häufig zu Pattsituationen unter den Gesellschaftern. Dann besteht der Wunsch, einen einfachen Lösungsmechanismus zu implementieren, der hilft, solche Pattsituationen zu überwinden. Soll hierzu ein gesellschaftsexterner Dritter eingeschaltet werden, sieht sich der Berater mit der Frage konfrontiert, wie dies rechtssicher gestaltet werden kann. Dieser Beitrag geht dem nach und unterbreitet Gestaltungsvorschläge.
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