Die Aufwertung der GmbH-Gesellschafterliste stellt die wohl wichtigste Neuerung im Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) dar. Inzwischen ist genügend Zeit vergangen, um auf Basis der seither ergangenen Rechtsprechung Bilanz zu ziehen. Der vorliegende Beitrag zielt darauf, die Risiken zu systematisieren, die von einem Listeneintrag abgedeckt bzw. nicht abgedeckt werden, um auf dieser Grundlage sowohl die Stärken als auch nach wie vor verbleibende Schwachstellen des modernisierten Listenregimes herauszuarbeiten und einen Ausblick de lege ferenda zu wagen.
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