Die Legitimations- und Rechtsscheinwirkung der GmbH-Gesellschafterliste begründen ein besonderes Interesse der Beteiligten an einer schnellstmöglichen Änderung einer fehlerhaften Gesellschafterliste. Im Anschluss an den Aufsatz des Autors in GmbHR 2016, 189 ff. zum Hauptsacheverfahren systematisiert und analysiert der vorliegende Beitrag die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Gesellschafterliste. Behandelt werden die zentralen Rechtsfragen der vorläufigen Listenkorrektur und deren vorläufige Verhinderung sowie die Zuordnung eines Widerspruchs durch einstweilige Verfügung. Einige Überlegungen de lege ferenda runden den Beitrag ab.
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