Die Gleichstellung des Nichtgesellschafters mit einem Gesellschafter durch das Recht der Gesellschafterfinanzierung ist mit erheblichen Auswirkungen für diesen im Rahmen der Verfahrensabwicklung verbunden. Voraussetzung und Abgrenzung der Einbeziehung des gesellschaftergleichen Dritten gehören zu den weiterhin offenen Fragen. Die Rechtsprechung hat hierzu Voraussetzungen ausgearbeitet, ohne sich abschließend zu diesen zu äußern. Die herrschende Literaturauffassung verlangt eine gesellschaftergleiche Vermögensbeteiligung wie auch gesellschaftergleiche Mitwirkungsbefugnisse des Dritten. OLG Thüringen und OLG Koblenz (GmbHR 2016, 296 ff. – in dieser Ausgabe) haben erstmalig die Zurechnung eines Nichtgesellschafters bei wirtschaftlicher Beteiligung aber ohne gesellschafterähnliche Mitwirkungsrechte bejaht. Die Beschlüsse geben Anlass, den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO und deren Rechtsfolgen für den gesellschaftergleichen Dritten darzustellen.
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